Skandal um Falschbeurkundung und Kindesraub in Osnabrück

Ein erschütternder Fall von Falschbeurkundung und Kindesraub erschüttert die Region Osnabrück. Der Fall wird am 19.02.2025 um 9 Uhr 15 beim Amtsgericht Osnabrück zivilrechtlich verhandelt​ Elisabeth-Regina Hirschfeld aus Lemgo hat in einem Offenen Brief an das Oberlandesgericht Oldenburg und das Bundesjustizministerium schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt des Landkreises Osnabrück erhoben.
Im Zentrum des Skandals steht die angeblich anonyme Geburt von L.W. Diese anonyme Geburt fand jedoch nicht im ersten Krankenhaus statt, sondern wurde erst im Entlassungsbericht des Kindes aus dem zweiten Krankenhaus, dem M. Osnabrück, erwähnt. Obwohl der leibliche Vater und die väterliche Herkunftsfamilie dem Jugendamt bereits ein halbes Jahr vor der Geburt des Kindes bekannt waren, wurde L.W ohne deren Wissen und ohne Beteiligung des Familiengerichts an ein Ehepaar namens Sony u Klaus übergeben. Diese Übergabe erfolgte auf Basis einer nachweislich falschen Bescheinigung des Jugendamtes, die dem Ehepaar den Status von Adoptiveltern verlieh. ​
Die falsche Urkunde ermöglichte es dem Ehepaar H., das krank geborene Kind nach zwei Wochen Aufenthalt im M. Krankenhaus zu sich nach Hause zu holen.​ Im Krankenhaus fiel niemandem auf, dass das Kind in unbefugte Hände gelangte und sich dort bis heute befindet.​ Der leibliche Vater und die Großmutter wurden über diesen Vorgang nicht informiert und erfuhren erst 19.12.2022 von der Falschbeurkundung. ​
Alle zuständigen Behörden, darunter das Bundesjustizministerium, die Staatsanwaltschaften, das Oberlandesgericht, das Amtsgericht Bersenbrück, das Niedersächsische Landesjugendamt und die Ombudsstelle, wurden in Kenntnis gesetzt, nachdem die Großmutter im Krankenhaus von Frau M.L. die Bescheinigung gezeigt bekam. Trotz mehrfacher Anzeigen und Beschwerden bei diesen Behörden blieb der Fall über 13 Jahre hinweg ungeklärt und wurde von allen ignoriert. Hirschfeld kritisiert insbesondere die Umdeutung ihres ursprünglichen Anliegens durch den Rechtspfleger M., der den Vorwurf der ignorierten Straftaten in eine allgemeine Beschwerde umwandelte. Dies lenke vom eigentlichen Problem ab und stelle die Beschwerdeführenden in ein falsches Licht.
Ein weiterer entscheidender Punkt in diesem Fall ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg aus dem Jahr 2017, der dem leiblichen Vater sofortigen Umgang mit seiner Tochter zusicherte. Das Jugendamt und der Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) wurden angewiesen, diesen Beschluss umzusetzen. Bis heute wurde dieser Beschluss jedoch nicht umgesetzt, und der Vater durfte sein Kind nur bis zum sechsten Lebensjahr sehen.​ Die Katholischen Frauen vom SkF und das Jugendamt Landkreis Osnabrück haben es geschafft, den Kontakt zwischen Kind und Vater weiterhin zu verhindern.
Die Pflegeeltern H. behandeln L.W. seit Jahren wie ein Adoptivkind und verweigern dem leiblichen Vater und der Großmutter jeglichen Kontakt. ​Auch das Jugendamt scheint wenig Interesse an einer Aufklärung des Falls zu haben. Hirschfeld fordert nun eine umfassende Untersuchung und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, um den rechtswidrigen Zustand zu beenden. ​
Dieser Fall wirft ein beunruhigendes Licht auf die Praktiken einiger Jugendämter und die mangelnde Reaktion der Justizbehörden. ​ Es bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Stellen endlich handeln und den betroffenen Familien Gerechtigkeit widerfährt.