Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Der Leihrad-Anbieter darf seine Fahrräder nicht mehr auf Berliner Straßen anbieten. Im Eilverfahren bestätigten die Richter einen Beschluss der Vorinstanz.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Der Leihrad-Anbieter darf seine Fahrräder nicht mehr auf Berliner Straßen anbieten. Im Eilverfahren bestätigten die Richter einen Beschluss der Vorinstanz.
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